Gestion d?entrepriseMeilleur du Web : Annuaire des meilleurs sites Web.

Arbeiten im Homeoffice: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Mitarbeitende?

Inhalt

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden bei der Arbeit im Homeoffice

Derzeit sieht das Schweizer Recht keine speziellen Regelungen zur Arbeit im Homeoffice oder ausserhalb des Unternehmens vor.

In diesen Fällen gelten die aktuellen Bestimmungen zur Arbeit im Obligationenrecht (OR), im Arbeitsgesetz (ArG) und im Datenschutzgesetz (DSG). Der Bund wird im Laufe der Zeit feststellen, ob Anpassungen notwendig sind.

Werfen wir also einen Blick auf einige der Pflichten des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden bei der Arbeit im Homeoffice und gehen wir dann auf ein Thema ein, mit dem wir uns gut auskennen: Arbeitszeitmanagement.

Auslagen für die Arbeit im Homeoffice und ausserhalb des Unternehmens

Nach Art. 327a OR hat der Arbeitgeber den Mitarbeitenden alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, unabhängig davon, ob die im Homeoffice ausgeführt wird oder nicht. Nicht zu diesen Auslagen gehören jedoch die persönlichen Fixkosten, welche die Mitarbeitenden auch ohne die Arbeit im Homeoffice hätten zahlen müssen: Miete, Telefon- und Internetabonnement usw.

Dies ist die Regel … je nach Situation gibt es aber natürlich Ausnahmen, die Sie in unserem Leitfaden «Arbeiten im Homeoffice: steuerliche und rechtliche Auswirkungen» nachlesen können.

Lesen Sie unseren Leitfaden, um mehr über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice zu erfahren.

Arbeitszeit im Homeoffice

Obwohl viele Mitarbeitende die Arbeit im Homeoffice schätzen, passieren dabei leicht Fehler: So werden Pausen vergessen, Überstunden im Überfluss geleistet oder umgekehrt, der Tag für private Aktivitäten genutzt und die Arbeit am Abend oder am Wochenende nachgeholt. All diese Fehler könnten Arbeitgeber mit einem guten Tool zur Arbeitszeiterfassung leicht in den Griff bekommen.

Der Arbeitgeber ist ohnehin gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden auch dann zu erfassen, wenn sie nicht vor Ort im Unternehmen arbeiten.

So gilt die übliche Praxis der Arbeitszeiterfassung auch bei der Arbeit im Homeoffice. Müssen Mitarbeitende im Unternehmen ihr Kommen und Gehen sowie ihre Pausen stempeln (systematische Aufzeichnung), so müssen sie dies auch zu Hause tun können. Beschränkt sich die Erfassung auf die Gesamtzahl der an einem Tag geleisteten Arbeitsstunden (vereinfachte Erfassung), gilt der gleiche Mechanismus auch für die Arbeit ausserhalb des Unternehmens.

Unabhängig davon, welche Art von Zeiterfassung Sie in Ihrem Unternehmen anwenden, sollten Sie Ihren Mitarbeitenden, die im Homeoffice arbeiten, ein gutes Tool dafür zur Verfügung stellen. Heute sollte eine gute Zeiterfassungs-Applikation (wie tipee) die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeiten entweder über eine Stempeluhr oder direkt auf dem Computer oder Smartphone zu stempeln. Ein Mobilgerät ist ideal für alle, die ausserhalb des Unternehmens arbeiten.  So kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden aus der Ferne verfolgen und sich vergewissern, dass sie die geltenden Regelungen einhalten.

Durch die genaue Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden ihre Ruhezeiten einhalten, Pausen machen, nicht ohne Genehmigung abends oder Sonntags arbeiten und die Wochenarbeitszeit einhalten. 

Damit auch im Homeoffice alle Vorschriften eingehalten werden, empfiehlt es sich für Unternehmen, ein Zeiterfassungsprogramm einzusetzen, mit dem Mitarbeitende auch zu Hause stempeln können.

Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden bei Telearbeit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die körperliche und psychische Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen, auch wenn diese nicht vor Ort im Unternehmen arbeiten. So muss er gemäss Art. 6 ArG und Art. 2 ArGV 3 Massnahmen zum Schutz der Gesundheit treffen.

Ausserhalb des Unternehmens können sich Mitarbeitende isoliert fühlen. Ohne einen vom Unternehmen vorgegebenen Tagesrhythmus besteht die Gefahr, dass der Zeitraum, in dem sie ihre Arbeit erledigen, sich in die Länge zieht. Auf lange Sicht kann ein falscher Arbeitsrhythmus die Gesundheit gefährden und zu einem Burn-out führen.

Die Arbeit im Homeoffice kann auch zu einem Gefühl der Einsamkeit führen und das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen kann verlorengehen. Alle diese Faktoren können dazu führen, dass Mitarbeitende ihre Energie und ihre Motivation verlieren. Im Idealfall sollten ein regelmässiger Austausch per Videokonferenz oder Präsenztermine im Unternehmen angesetzt werden.

Die Verantwortung des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf die körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden. So muss diesen ein ergonomischer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie im Unternehmen oder im Homeoffice arbeiten.

In unserem Leitfaden sind die Anforderungen, die ein geeigneter Arbeitsplatz erfüllen sollte, im Detail beschrieben.

Lesen Sie unseren Leitfaden, um mehr über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice zu erfahren.

Datenschutz im Homeoffice

Gemäss Art. 26 ArGV 3 darf der Arbeitgeber keine Überwachungs- und Kontrollsysteme einsetzen, die das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen sollen.

Der Arbeitgeber ist ausserdem zum Schutz der Personendaten verpflichtet, die Mitarbeitende im Rahmen ihrer Arbeit bearbeiten. Er muss also die Sicherheit dieser Daten durch technische Vorkehrungen und auch durch Richtlinien und Weisungen an die Mitarbeitenden gewährleisten. All diese Massnahmen müssen die Vertraulichkeit auch dann gewährleisten, wenn die Mitarbeitenden nicht vor Ort im Unternehmen arbeiten.

Als Arbeitgeber sollten Sie also mit Ihren Mitarbeitenden klären, welche Aufgaben oder welche Daten sie bearbeiten dürfen, wenn sie ausserhalb des Unternehmens arbeiten.

In diesem Artikel haben wir einige Punkte kurz für Sie zusammengefasst. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitfaden.

Picture of Muriel Batista

Muriel Batista

Teilen  :
Facebook
LinkedIn
Email
Weitere Artikel in der Kategorie die für Sie interessant sein könnten

Merci pour votre visite !

Gammadia SA a changé de nom et s'appelle désormais tipee SA

Vous avez été redirigé sur le site tipee.ch