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Die Antworten auf unsere Quizfragen !

Wie versprochen finden Sie hier die Antworten auf die Quizfragen zu unserem Leitfaden zur Arbeitszeiterfassung in der Schweiz.

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Antwort 1:

Ja, die Zustimmung von Frau Mendes ist dennoch erforderlich (Art. 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)).

Antwort 2:

Nein denn Frau Wanner verfügt bei ihrer Arbeit nicht über genügend Freiheit, um einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit – d. h. mindestens 25 % ihrer Arbeitsstunden – selbst zu bestimmen. Dies ist jedoch gemäss Art. 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) eine Voraussetzung für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung. Deshalb muss die Arbeitszeit von Frau Wanner systematisch erfasst werden (durch Stempeln).

Antwort 3:

Nein, der Arbeitgeber von Herrn Heer darf nicht auf die Arbeitszeiterfassung verzichten, da kein GAV vorhanden ist (Art. 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)).

Antwort 4:

Keinem. Als Betriebsinhaberin unterliegt Frau Dinkel nicht dem Arbeitsgesetz.

Antwort 5:

Ja. Beginn und Ende der Nacht- und Sonntagsarbeit müssen jedoch festgehalten werden, was einer systematischen Arbeitszeiterfassung gleichkommt (Art. 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)).
Sie haben alle Fragen richtig beantwortet? Bravo! Sie sind in der Arbeitszeiterfassung ein echtes Ass.

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PS : Vérifiez aussi vos spams… on ne sait jamais 😉