Der Blog über Zeiterfassung und Human Resources ​

Homeoffice und Zeiterfassung Schweiz – Pflichten, Tools und Best Practices

Inhalt

Homeoffice gehört für viele Schweizer Unternehmen längst zum Alltag. Doch eine Frage sorgt bei HR-Verantwortlichen und Geschäftsleitungen immer wieder für Unsicherheit: Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch, wenn Mitarbeitende von Zuhause aus arbeiten? Die Antwort ist ein klares Ja – mit einigen wichtigen Nuancen.

Dieser Beitrag zeigt, was das Gesetz verlangt, welche Ausnahmen es gibt und wie sich Homeoffice Zeiterfassung in der Praxis sauber umsetzen lässt.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch im Homeoffice?

Ja. Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung knüpft nicht an den Arbeitsort an, sondern an das Arbeitsverhältnis. Grundlage ist Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG), der Arbeitgeber verpflichtet, alle für den Gesetzesvollzug nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Konkretisiert wird dies in Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Pausen ab einer halben Stunde. Diese Vorgaben gelten unverändert, ob jemand im Büro, im Homeoffice oder unterwegs arbeitet.

Für Unternehmen bedeutet das: Auch wenn Mitarbeitende nicht physisch im Büro sind, bleibt die Verantwortung für eine lückenlose und korrekte Zeiterfassung beim Arbeitgeber. Die Durchführung kann zwar an die Mitarbeitenden delegiert werden – die rechtliche Verantwortung gegenüber den kantonalen Arbeitsinspektoraten bleibt aber beim Betrieb.

Die drei Modelle der Arbeitszeiterfassung – und was sie fürs Homeoffice bedeuten

Das Schweizer Recht kennt drei Erfassungsmodelle, die grundsätzlich auch im Homeoffice zur Anwendung kommen:

Systematische Zeiterfassung

Der gesetzliche Normalfall: Beginn, Ende und Pausen werden täglich detailliert dokumentiert. Für die meisten Mitarbeitenden im Homeoffice ist dies die relevante Variante – unabhängig vom Arbeitsort muss nachvollziehbar sein, wann gearbeitet wurde.

Vereinfachte Zeiterfassung

Seit 2016 können Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden eine vereinfachte Erfassung schriftlich vereinbaren, wenn die betroffenen Personen einen namhaften Teil ihrer Arbeitszeit selbst festlegen können. Dabei wird nur die gesamte tägliche Arbeitszeit erfasst, nicht aber einzelne Pausen im Detail. Diese Regelung wird häufig für Mitarbeitende mit hoher Autonomie im Homeoffice genutzt – etwa bei Vertrauensarbeitszeit.

Verzicht auf die Zeiterfassung

Ein vollständiger Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich: Er erfordert einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), sowie eine hohe Arbeitszeitautonomie. Diese Ausnahme betrifft in der Praxis meist obere Kaderfunktionen und ist für die meisten Homeoffice-Mitarbeitenden nicht relevant.

Wichtig: Selbst wenn eine vereinfachte Erfassung oder ein Verzicht vereinbart wurde, können Mitarbeitende jederzeit verlangen, ihre Arbeitszeit weiterhin systematisch zu erfassen. Der Arbeitgeber muss dafür ein geeignetes Instrument bereitstellen.

Homeoffice Zeiterfassung ohne Mehraufwand

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Warum Homeoffice die Zeiterfassung in der Praxis anspruchsvoller macht

Rein rechtlich ändert sich durchs Homeoffice nichts an der Erfassungspflicht – organisatorisch aber schon. Ohne physische Präsenz im Büro lässt sich der Arbeitsbeginn nicht mehr «nebenbei» über eine Stempeluhr am Eingang erfassen. Zudem verschwimmen im Homeoffice häufiger die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit, was die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten schwieriger überprüfbar macht.

Für Schweizer Unternehmen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Verschiedene Kantone verlangen für den jährlichen Lohnausweis Angaben zur Anzahl der im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden. Ohne durchgängige digitale Erfassung wird diese Auswertung schnell zum manuellen Mehraufwand.

Best Practices für eine rechtssichere Homeoffice Zeiterfassung

1. Auf digitale, ortsunabhängige Tools setzen
Papierlisten oder Excel-Tabellen sind im Homeoffice-Alltag fehleranfällig und schwer zu konsolidieren. Eine digitale Lösung, mit der Mitarbeitende über Smartphone, Tablet oder Browser stempeln, deckt die gesetzlichen Anforderungen ab und reduziert den administrativen Aufwand im HR.

2. Klare Regeln kommunizieren
Definieren Sie schriftlich, welches Erfassungsmodell für welche Funktion gilt, wie Pausen zu erfassen sind und wie mit Korrekturen umgegangen wird. Das schafft Klarheit für Mitarbeitende und Nachvollziehbarkeit für Kontrollen.

3. Zeitsalden transparent machen
Mitarbeitende im Homeoffice sollten jederzeit einsehen können, wie ihr Zeitsaldo aussieht. Das verhindert unbemerkte Überstunden und stärkt das Vertrauen in die Selbsterfassung.

4. Absenzen und Anwesenheit zentral abbilden
Wer heute im Homeoffice arbeitet, wer in den Ferien oder krank ist, sollte für Teams und Vorgesetzte auf einen Blick ersichtlich sein – auch ohne physische Präsenz im Büro.

5. Auswertungen für Kanton und Lohnausweis einplanen
Wählen Sie ein System, das die im Homeoffice geleisteten Stunden automatisch auswertet, statt diese Angaben am Jahresende manuell zusammenzutragen.

6. Regelmässiger Austausch statt reiner Kontrolle
Gerade bei vereinfachter Erfassung oder Vertrauensarbeitszeit hilft ein periodisches Gespräch über die Arbeitsbelastung, Überlastung frühzeitig zu erkennen – eine Praxis, die das Gesetz bei vereinfachter Erfassung explizit vorsieht.

Wie tipee die Homeoffice Zeiterfassung in der Praxis unterstützt

Damit diese Best Practices nicht zusätzlichen Aufwand verursachen, braucht es ein System, das im Büro genauso funktioniert wie im Homeoffice. Mit tipee stempeln Mitarbeitende ihre Arbeitszeit unabhängig vom Standort über Smartphone, Tablet oder Computer selbst ein und aus. Zeitsalden werden automatisch berechnet und sind für alle jederzeit einsehbar, die Anwesenheitsübersicht zeigt auf einen Blick, wer im Homeoffice, im Büro oder in den Ferien ist, und die für Kanton und Lohnausweis benötigten Homeoffice-Statistiken lassen sich mit wenigen Klicks abrufen. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein Prozess, der für HR, Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermassen transparent und einfach ist.

Mehr zur konkreten Umsetzung finden Sie auf unserer Seite zur Homeoffice Zeiterfassung mit tipee.

Häufige Fragen zur Homeoffice Zeiterfassung in der Schweiz (FAQ)

Ja. Die Pflicht gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 gilt unabhängig vom Arbeitsort. Ausnahmen bestehen nur für einzelne Personengruppen wie obere Kaderfunktionen oder bei bestimmten GAV-Regelungen.

Das ist nur im Rahmen der vereinfachten Zeiterfassung zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (u. a. hohe Arbeitszeitautonomie, schriftliche Vereinbarung) erfüllt sind. Im Normalfall gilt die systematische Erfassung mit Beginn, Ende und Pausen.

Gemäss Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 müssen die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Entscheidend ist, dass die Lösung ortsunabhängig funktioniert, für Mitarbeitende einfach zu bedienen ist und die gesetzlichen Anforderungen abbildet. tipee ermöglicht die Erfassung über Smartphone, Tablet oder Computer und liefert automatisch die für Kanton und Lohnausweis relevanten Auswertungen.

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