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Pausen im Schweizer Arbeitsrecht – was Arbeitgeber wissen müssen

Inhalt

Pausen sind kein betrieblicher Ermessensspielraum, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt hierfür verbindliche Mindestvorgaben fest – völlig unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht oder ob Mitarbeitende „freiwillig“ auf ihre Erholung verzichten möchten.

Für HR-Verantwortliche und Führungskräfte bedeutet das: Pausenregelungen sind kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil der verbindlichen Arbeitszeit- und Einsatzplanung. Sie müssen schriftlich fixiert, in Reglementen verankert und in Systemen wie der Zeiterfassung korrekt abgebildet werden, um rechtliche Konsequenzen oder Nachzahlungsforderungen zu vermeiden.

Gesetzliche Mindestpausen im Überblick (ArG Art. 15)

Die folgende Tabelle zeigt die zwingenden Mindestvorgaben gemäss Arbeitsgesetz. Diese Untergrenzen sind absolut und können weder durch individuelle Wünsche der Mitarbeitenden noch durch vertragliche Abmachungen aufgehoben werden.

Tägliche Arbeitszeit Gesetzliche Mindestpause Grundlage
Bis 5,5 Stunden
Keine Pause vorgeschrieben
ArG Art. 15 Abs. 1
Mehr als 5,5 Stunden
Mindestens 15 Minuten
ArG Art. 15 Abs. 1
Mehr als 7 Stunden
Mindestens 30 Minuten
ArG Art. 15 Abs. 1
Mehr als 9 Stunden
Mindestens 1 Stunde
ArG Art. 15 Abs. 1

Wichtig für Arbeitgeber: Pausen dienen primär dem Gesundheitsschutz. Es ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Pause tatsächlich beziehen können und diese nicht nur „auf dem Papier“ existiert. Grundsätzlich zählen diese Zeiten nicht zur Arbeitszeit – es sei denn, die Mitarbeitenden können ihren Arbeitsplatz nicht verlassen oder müssen einsatzbereit bleiben (z. B. Pikettdienst). In solchen Fällen ist die Pause zwingend als Arbeitszeit zu werten.

Bezahlte versus unbezahlte Pausen – Entscheid für Arbeitgeber

Eine der zentralen Fragen im HR-Alltag ist, ob Pausen als Arbeitszeit gelten oder nicht. Das Arbeitsrecht unterscheidet nicht primär nach der Dauer, sondern nach der Verfügbarkeit: Wenn Mitarbeitende während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen können oder einsatzbereit bleiben müssen, spricht vieles dafür, diese Zeit als Arbeitszeit zu werten.​

Arbeitgeber sollten deshalb bewusst entscheiden, welche Pausen unbezahlt sind und welche aus betrieblichen Gründen als bezahlt gelten. Wichtig ist eine klare, schriftliche Regelung, die in Arbeitsverträgen und Reglementen konsistent ist und gegenüber Mitarbeitenden transparent kommuniziert wird.​

Darf auf Pausen verzichtet werden?

Aus Arbeitgeber-Sicht ist es verlockend, bei hoher Auslastung Pausen zu verkürzen oder flexibel zu handhaben. Gesetzliche Mindestpausen sind jedoch nicht disponibel: Weder Mitarbeitende noch Vorgesetzte können wirksam vereinbaren, auf diese Pausen zu verzichten.​

HR sollte deshalb klare Leitlinien formulieren, die verhindern, dass Mitarbeitende „freiwillig“ durcharbeiten, um früher gehen zu können oder Arbeitsspitzen zu bewältigen. Im Zweifel ist die Einhaltung der Pausen durch Führungskräfte aktiv sicherzustellen und in der Unternehmenskultur zu verankern.​

Rechtssichere Zeiterfassung muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie sich zeigen, wie Tipee die gesetzlichen Pausenregeln automatisch für Sie managt.

Pausen und Ruhezeiten: Ein wichtiger Unterschied

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Vermischung von Pausen und Ruhezeiten. Pausen unterbrechen die tägliche Arbeitszeit, während Ruhezeiten längere zusammenhängende Erholungsphasen zwischen zwei Arbeitseinsätzen bezeichnen.​

Für Arbeitgeber ist es wichtig, beide Dimensionen getrennt zu regeln: Pausen als Teil der Tagesplanung und Ruhezeiten als Bestandteil der allgemeinen Arbeitszeitmodelle. Nur wenn diese Trennung konsequent eingehalten wird, lassen sich gesetzliche Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit und zu Mindestruhezeiten sauber umsetzen.​

Merkmal Pausen Ruhezeiten
Definition
Unterbrechen die tägliche Arbeitszeit.
Liegen zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
Gesetzesbasis
ArG Art. 15.
ArG Art. 15a (tägl. mind. 11h, wöchentl. mind. 35h).
Zweck
Kurzfristige Erholung während des Tages.
Längerfristige Regenerationsphasen.

Nur durch eine konsequente Trennung lassen sich die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Tagesarbeitszeit sauber umsetzen.

Praxisbeispiele: So sehen korrekte Regelungen aus

Büro / Vollzeit (8,5h Arbeitszeit)

Bei einer Anwesenheit von über 9 Stunden (inkl. Mittagspause) ist 1 Stunde Pause vorgeschrieben. Eine typische Regelung umfasst 30 Min. unbezahlte Mittagspause und zwei bezahlte Kurzpausen à 15 Min.

Gastronomie / Schichtbetrieb

Betriebliche Spitzenzeiten können Pausen verschieben, aber nicht aufheben. HR sollte konkrete Szenarien definieren, wie reagiert wird, wenn Pausen verschoben werden müssen.

Flexibles Arbeiten

In Gleitzeit-Modellen tragen Mitarbeitende eine hohe Eigenverantwortung, die Einhaltung muss jedoch durch das Zeiterfassungssystem (z. B. automatischer Abzug) unterstützt werden.

Die tipee Leitfäden greifen Ihnen unter die Arme und beantwortet rechtliche Fragen. Damit Ihre Pausenregelungen sowohl rechtssicher als auch praxistauglich sind. 

Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten

Damit Pausen im Unternehmen rechtssicher und praxistauglich geregelt sind, sollten Arbeitgeber ihre bestehenden Regelungen und Prozesse systematisch überprüfen. Zentral sind dabei Fragen wie: Entsprechen die Pausenmodelle den gesetzlichen Mindestvorgaben, sind bezahlte und unbezahlte Pausen sauber definiert und kennen Führungskräfte ihre Verantwortung in der Umsetzung.​

HR kann daraus eine kurze Checkliste ableiten und diese gemeinsam mit einer klar strukturierten Informationsseite bereitstellen. So entsteht eine einheitliche Grundlage, auf die sich sowohl Geschäftsleitung als auch Linienvorgesetzte und HR-Verantwortliche im Alltag stützen können.

Praxisunterstützung: HR-Datenblätter von tipee

Für vertiefte Fragestellungen rund um Ferienanspruch, Arbeitszeit und weitere arbeitsrechtliche Themen können Arbeitgeber auf die HR-Datenblätter zum Arbeitsrecht von tipee zurückgreifen. Diese kompakten Merkblätter fassen die wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern zusammen und eignen sich als zitierfähige Grundlage für interne Entscheide und HR-Reglemente.

FAQ

Massgebend ist hier die Verfügbarkeit. Können Mitarbeitende den Arbeitsplatz frei verlassen und über ihre Zeit verfügen, gilt die Pause nicht als Arbeitszeit. Müssen sie jedoch erreichbar bleiben, spricht vieles für eine Anrechnung an die Arbeitszeit.

HR-Empfehlung: Regeln Sie die Verfügbarkeit explizit in Ihren Arbeitsreglementen. Unklarheiten führen im Zweifel zu Konflikten bei der Zeiterfassung und potenziellen rechtlichen Risiken.

  • Unbezahlt (Regelfall): Pausen, in denen Mitarbeitende frei über ihre Zeit verfügen können, sind nicht vergütungspflichtig.

  • Bezahlt (Ausnahme): Müssen Mitarbeitende während der Pause einsatzbereit sein oder dürfen sie den Betrieb nicht verlassen, ist die Zeit zu vergüten.

  • Arbeitgeber können Kurzpausen (z. B. Kaffeepausen) freiwillig als bezahlt deklarieren, sofern dies einheitlich und transparent kommuniziert wird.

Ja, eine Aufteilung ist grundsätzlich möglich, solange der Erholungszweck gewahrt bleibt und die Mindestvorgaben insgesamt erreicht werden. Beachten Sie jedoch, dass Kurzunterbrechungen unter 15 Minuten gesetzlich meist nicht als vollwertige Pause zählen.

Moderne Arbeitsformen entbinden den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht.

  • Homeoffice: Pausenregelungen müssen in Remote-Work-Reglementen explizit angesprochen werden.

  • Gleitzeit: Das System muss technisch so konfiguriert sein, dass gesetzliche Mindestpausen auch bei flexibler Wahl der Arbeitszeit abgebildet werden.

  • Schichtarbeit: Hier ist ein klares Rahmenmodell nötig, das betriebliche Spitzenzeiten und den Gesundheitsschutz in Einklang bringt.

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Peter Haas

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